SCIENSUS INTERNATIONAL B.V.

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

1          DEFINITIONEN UND AUSLEGUNGSGRUNDSÄTZE

In diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen ("Verkaufsbedingungen") gelten nachfolgende Definitionen sowie Auslegungsgrundsätze:

1.1       "Unternehmen" bedeutet Sciensus International B.V., das in den Niederlanden unter der Firmennummer 34363537 registriert ist und dessen eingetragener Sitz sich in Bijsterhuizen 3142, 6604LV Wijchen befindet, mit einer Korrespondenzadresse in 107 Station Street, Burton Upon Trent DE14 1SZ, Staffordshire, Vereinigtes Königreich.

1.2       "Waren" sind die Produkte und/oder Materialien, deren Verkauf und Kauf durch diese Verkaufsbedingungen geregelt werden.

1.3       "Käufer" ist die Person, Firma, Gesellschaft, Institution, Versorgungsunternehmen oder Einrichtung, die die Waren vom Unternehmen gemäß den Verkaufsbedingungen des Vertrages kauft.

1.4       "Vertrag" bezeichnet die für die Waren erteilte und angenommene Bestellung, wobei die Annahme der Bestellung mündlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen kann. Der Vertrag unterliegt diesen Verkaufsbedingungen. Behauptete Ergänzungen, Änderungen, Abwandlungen des Vertrages oder Vertragsausschlüsse (egal ob in einem Dokument eines Käufers oder anderweitig enthalten) sind unwirksam, es sei denn das Unternehmen stimmt dem schriftlich zu. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Verkaufsbedingungen jederzeit durch vorherige schriftliche Mitteilung an den Käufer zu ergänzen oder zu ändern. Durch die Erteilung einer Bestellung im Namen des Käufers vertritt die Person, die dies tut, den Käufer, und der Käufer, indem er dies zulässt, versichert gegenüber dem Unternehmen, dass die Person befugt ist, dies im Namen des Käufers zu tun. 

1.5       Der "Frachtführer" ist die Person, Firma oder Gesellschaft, der die Beförderung der Güter anvertraut wurde.

1.6       Die "Bestellung" ist eine Bestellung der Waren durch den Käufer, die zum Abschluss eines Vertrages führt.

1.7       "Arbeitstag" ist ein Tag, der kein Samstag, Sonntag oder Feiertag in England, Deutschland oder den Niederlanden ist.

1.8       Die in den Verkaufsbedingungen enthaltenen Überschriften sind für die Auslegung der Verkaufsbedingungen unbeachtlich.

1.9       Soweit sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt, schließen Wörter in der Einzahl den Plural und in der Mehrzahl den Singular ein.

1.10      Formulierungen, die durch die Begriffe "einschließlich", "einschließen", "insbesondere" oder ähnliche Ausdrücke eingeleitet werden, sind rein illustrativ zu verstehen und schränken den Sinn der diesen Formulierungen vorangehenden und/oder nachfolgenden Worte nicht ein.

1.11      Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Vorschrift ist ein Verweis auf diese in ihrer jeweils geltenden Form einschließlich etwaiger Änderungen, Verlängerungen oder Neu-Inkraftsetzungen, und schließt alle untergeordneten Rechtsvorschriften ein, die aufgrund dieses Gesetzes oder dieser gesetzlichen Vorschrift erlassen wurden.

2.         BESTELLUNGEN

2.1       Alle vom Unternehmen verkauften Waren werden auf Grundlage dieser Verkaufsbedingungen verkauft und auf Basis der Incoterms DAP 2020 geliefert. Unbeschadet der Ziffer 1.4 bedeutet die Warenannahme auch die Annahme der vorliegenden Verkaufsbedingungen.

2.2       Eingehende Bestellungen über andere als die angegebene Verpackungsgröße werden automatisch auf die nächstgrößere ganze Verpackungsgröße erhöht.

2.3       Eine Stornierung der Bestellung ist nur möglich, wenn sie bis spätestens 14.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit (MEZ) am Tag des Bestelleingangstags bei dem Unternehmen eingeht.

2.4       Das Unternehmen ist berechtigt, das Bestellverhalten des Käufers bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln zu überwachen und dieses Bestellverhalten den zuständigen Behörden zu melden, ohne den Käufer davon in Kenntnis zu setzen.

2.5       Diese Verkaufsbedingungen gelten für den Verkauf aller Waren und Dienstleistungen ("Waren und Dienstleistungen"), die vom Unternehmen geliefert werden, und haben Vorrang vor jeglichen Geschäftsbedingungen des Käufers, außer im Falle von Waren und/oder Dienstleistungen, die vom Unternehmen auf Basis einer separaten schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Unternehmen, die die Lieferung solcher Waren und/oder Dienstleistungen regelt, geliefert werden.

2.6       Der Käufer ist verpflichtet, stets alle anwendbaren Lizenzbedingungen einzuhalten und alle Gesetze, Regeln und Vorschriften in Bezug auf den Kauf von Waren bei jeder Bestellung einzuhalten.

2.7       Der Käufer bestätigt und garantiert dem Unternehmen, dass er die Waren in Übereinstimmung mit den geltenden und anwendbaren lokalen nationalen Vorschriften seines Heimatlandes und des Landes, in dem die Waren verwendet werden, kauft.

3.         PREIS

3.1       Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle angegebenen Preise ohne Umsatzsteuer oder andere staatliche Abgaben oder Steuern, unabhängig davon, ob diese Steuern oder Abgaben in den Niederlanden, in Großbritannien oder anderswo gelten bzw. anfallen. Alle Preise verstehen sich insoweit netto zzgl. der anfallenden Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe sowie allen anderen etwaig anfallenden staatlichen Abgaben oder Steuern.

3.2       Alle Preise sind freibleibend und werden zu den am Tag der Bestellung gültigen Preisen berechnet.

3.3       Das Unternehmen akzeptiert keine Ansprüche wegen auf Verkaufsrechnungen falsch ausgewiesener Umsatzsteuer, es sei denn, diese Ansprüche werden innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab dem Datum der Rechnung, die den falschen Umsatzsteuerbetrag enthält, geltend gemacht.

3.4       Wenn das Unternehmen irrtümlich eine Bestellung mit einem falschen Preis annimmt oder dem Käufer einen falschen Preis in Rechnung stellt, kann das Unternehmen diesen Fehler nachträglich korrigieren, indem es nach seiner Wahl eine zusätzliche Rechnung oder eine Gutschrift ausstellt.

3.5       Das Unternehmen ist berechtigt, dem Käufer Zuschläge zu berechnen (z. B. für Treibstoff oder doppelte Dokumente oder fehlgeschlagene Zahlungen) und wird den Käufer vor Berechnung oder Änderung von Zuschlägen benachrichtigen. Die aktuellen Gebühren umfassen;

            a) eine Gebühr von bis zu 10 € zzgl. USt. pro Kopie für Kopien von Dokumenten, die der Käufer bei dem Unternehmen anfordert.

            b) eine Gebühr in Höhe von 25 € zzgl. USt. für jeden Scheck (sofern Scheckzahlung zulässig), der unbezahlt zurückgegeben wird, oder für jeden Fall des Fehlschlagens eines Dauerauftrags oder einer Lastschrift.

            c) eine Verzugsgebühr in Höhe von 50 € wird für jede Transaktion erhoben, bei der die Eintreibung eines fälligen Betrags an ein externes Inkassobüro oder einen Rechtsvertreter (einschließlich Anwälte) zur Eintreibung beim Käufer übergeben wird

            d) eine Zinsbelastung, die entsprechend Ziffer 4.3 ermittelt wird.

3.6       Es liegt im alleinigen Ermessen des Unternehmens, ob und zu welchen Konditionen dem Käufer Kreditbedingungen angeboten bzw. eingeräumt werden. Kreditbedingungen einschl. -konditionen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung durch das Unternehmen. Zur Vereinfachung der Überprüfung kann das Unternehmen vom Käufer verlangen, seine aktuellen Finanzinformationen zur Verfügung zu stellen. Das Unternehmen ist jederzeit und ohne Vorankündigung berechtigt, dem Käufer gewährte Kreditbedingungen zu widerrufen, auszusetzen oder zu ändern. Der Käufer muss das Unternehmen schriftlich benachrichtigen, wenn eine wesentliche Änderung eintritt in Bezug auf folgendes:

            (a) die dem Unternehmen zur Verfügung gestellten Finanzinformationen; oder

            (b) die Art oder den Wert der Vermögensgegenstände des Käufers.

4.         ZAHLUNG

4.1       Alle Beträge werden gemäß diesen Verkaufsbedingungen 30 Tage ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar, es sei denn, es wurde im Voraus ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Zahlung erfolgt per Electronic Banking (z.B. Bacs/Chaps) und gilt erst dann als erfolgt, wenn dem Unternehmen der Geldeingang unwiderruflich gutgeschrieben wurde, und zwar als „cleared funds“. Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, sicherzustellen, dass er ordnungsgemäß und korrekt für die Umsatzsteuer registriert und auf der Website des EC Vies VAT Checker erfasst ist; andernfalls wird dem Käufer die Umsatzsteuer zum bis zu einer solchen Registrierung geltenden Satz in Rechnung gestellt.

4.2       Der Zahlungszeitpunkt ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages.

4.3       Unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die dem Unternehmen zur Verfügung stehen, ist das Unternehmen berechtigt, Zinsen in Höhe von acht Prozent (8 %) über dem Basiszinssatz der Bank of England gemäß dem englischen Gesetz "Late Payment of Commercial Debts (Interest) Act 1998" auf alle dem Unternehmen geschuldeten und bei Fälligkeit nicht gezahlten Beträge zu berechnen. Diese Zinsen fallen täglich an, bis die Zahlung erfolgt ist, unabhängig davon, ob vor oder nach einem Urteil.

4.4       Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Kreditfazilitäten jederzeit zurückzuziehen. Darüber hinaus kann das Unternehmen für den Fall, dass eine Zahlung des Käufers aussteht, (unbeschadet sonstiger Rechte und Maßnahmen, die dem Unternehmen zustehen) die betroffenen Waren in Besitz nehmen, zurückholen und weiterverkaufen, und der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dem Unternehmen in Übereinstimmung mit den örtlichen Gesetzen das Recht einzuräumen, die Räumlichkeiten, Grundstücke oder Gebäude des Käufers zu betreten, um diese Waren zurückzunehmen, wenn der Käufer nicht den gesamten gemäß diesen Verkaufsbedingungen für diese Waren fälligen Betrag bezahlt hat.

4.5       Der Käufer ist nicht berechtigt, mit Beträgen, die der Käufer dem Unternehmen schuldet, gegen Beträge aufzurechnen, die das Unternehmen dem Käufer schuldet. Das Unternehmen ist berechtigt, mit Beträgen, die das Unternehmen dem Käufer schuldet, gegen Beträge, die der Käufer dem Unternehmen schuldet, aufzurechnen.

4.6       Für den Fall, dass:

4.6.1     der Käufer eine freiwillige Vereinbarung oder einen Vergleich mit seinen Gläubigern trifft, einen Antrag auf gerichtlichen Schutz seiner Gläubiger in irgendeiner Weise stellt, zahlungsunfähig wird oder (als Einzelperson oder Firma) in Konkurs geht oder (als Unternehmen) Gegenstand eines gerichtlichen Beschlusses zur Bestellung eines Verwalters wird, Dokumente zur Bestellung eines Verwalters über das Vermögen des Käufers eingereicht werden, der Käufer, seine Geschäftsführer oder ein qualifizierter Sicherungsnehmer die Absicht bekunden, einen Verwalter zu bestellen, oder der Käufer einen Auflösungsantrag stellt oder einen Beschluss zur freiwilligen Auflösung fasst oder in Liquidation geht (außer zum Zwecke einer solventen, gutgläubigen Verschmelzung oder Sanierung); oder

4.6.2     ein Grundpfandgläubiger Besitz ergreift, oder über das Eigentum oder Vermögen des Käufers ganz oder teilweise ein Zwangsverwalter oder Liquidator bestellt wird;

4.6.3     der Käufer seine Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht;

4.6.4     der Käufer nicht in der Lage ist, seine Schulden im Sinne des englischen Rechts in Abschnitt 123 des Insolvency Act 1986 zu bezahlen;

4.6.5     das Unternehmen vernünftigerweise befürchtet, dass eines der oben genannten Ereignisse in Bezug auf den Käufer eintreten wird;

4.6.6     der Käufer in irgendeiner Jurisdiktion zum Gegenstand von Ereignissen, wie sie in den vorstehenden Ziffern 4.6.1 bis 4.6.5 genannt sind, ist oder wird; und/oder

4.6.7     der Käufer eine wesentliche oder schwerwiegende Verletzung des Vertrages begeht,

ist das Unternehmen unbeschadet anderer dem Unternehmen zur Verfügung stehender Rechte oder Rechtsmittel berechtigt, den Vertrag zu kündigen und/oder alle weiteren Lieferungen im Rahmen des Vertrages oder eines anderen Vertrages, den das Unternehmen mit dem Käufer hat, zu stornieren, ohne dass dem Unternehmen dem Käufer gegenüber eine Haftung entsteht, und alle dem Unternehmen geschuldeten Beträge werden ungeachtet vorheriger Vereinbarungen oder gegenteiliger Absprachen sofort fällig und zahlbar, ohne dass es irgendeiner Mitteilung bedarf.

5.         VERFÜGBARKEIT UND LIEFERUNG

5.1       Die Annahme der Bestellung des Käufers durch das Unternehmen steht unter dem Vorbehalt, dass die Waren verfügbar sind und nicht anderweitig durch das Unternehmen verkauft wurden (Zwischenverkauf vorbehalten).

5.2       Der Käufer bestimmt einen geeigneten Ort zur Entgegennahme der Lieferung und ist für die Sicherheit dieses Lieferbereichs verantwortlich, wobei der Lieferbereich normalerweise eine Apotheke ist, die Inhalt einer Apothekererlaubnis ist, auch wenn sie sich auf dem Gelände oder innerhalb eines Krankenhauses befindet. Das Unternehmen liefert nur dann an den gewünschten Ort, wenn dieser nach Meinung des Unternehmens geeignet, sicher und geschützt ist, und nur an:

5.2.1     Inhaber einer Großhandelserlaubnis für diese Waren;

5.2.2     Inhaber einer von der zuständigen Behörde eines EWR-Staates erteilten Genehmigung, die die Lieferung dieser Waren im Wege des Großhandels erlaubt;

5.2.3     Personen, die diese Waren rechtmäßig im Einzelhandel verkaufen darf oder die sie rechtmäßig in einer Art und Weise liefern darf, die einem Einzelhandelsverkauf entsprechen; oder

5.2.4     Personen, die diese Waren rechtmäßig verwalten bzw. bewirtschaften darf.

5.3       Liefertermine sind nur unverbindliche Schätzungen, und Liefertermine sind kein wesentlicher Inhalt des Vertrages. Wenn keine Termine angegeben sind, hat die Lieferung innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu erfolgen, und das Unternehmen ist berechtigt, kostenfrei die Lieferung von Waren im Rahmen eines jeden Vertrags aus beliebigen Gründen zu verzögern oder zu stornieren.

5.4       Wenn die Waren nicht bis zum dritten Werktag einschließlich nach dem Rechnungsdatum für diese Waren geliefert wurden, muss der Käufer das Unternehmen unverzüglich schriftlich über die Nichtlieferung informieren. Das Unternehmen wird dem Käufer die Waren in Rechnung stellen, sobald diese zur Lieferung versandt wurden. Rückfragen bezüglich des dem Käufer in Rechnung gestellten Betrages müssen innerhalb einer Woche nach Erhalt der Rechnung beim Käufer schriftlich eingereicht werden.

5.5       Das Unternehmen haftet nicht für Verluste, Kosten, Schäden, Gebühren oder Ausgaben, die direkt oder indirekt durch eine verspätete oder nicht erfolgte Lieferung der Waren entstehen.

5.6       Das Unternehmen behält sich das Recht vor, in Teillieferungen zu liefern und für jede Teillieferung eine gesonderte Rechnung zu stellen.

5.7       Jede Teillieferung ist ein separater Vertrag, und keine Stornierung oder Beendigung eines Vertrages, der sich auf eine Teillieferung bezieht, berechtigt den Käufer, einen anderen Vertrag oder eine andere Teillieferung abzulehnen oder zu stornieren.

5.8       Der Käufer muss bei der Lieferung entweder selbst oder durch seinen ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter den Lieferschein als Bestätigung der vollständigen Lieferung unterzeichnen. Bei Lieferung an die vom Käufer angegebene Adresse ist das Unternehmen berechtigt, davon auszugehen, dass jede geleistete Unterschrift die eines ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreters ist.

5.9       Das Unternehmen behält sich das Recht vor, für alle dringenden Lieferungen, die vom Käufer am nächsten Tag benötigt werden, eine zusätzliche Frachtgebühr zu             erheben. Sofern im Vertrag nicht anders angegeben, sind im Preis der Waren die Kosten für die Standardlieferung durch das Unternehmen enthalten. Wenn der Käufer eine schnellere als die Standardlieferung wünscht, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, die zusätzlichen Kosten für diese Lieferung einschließlich einer entsprechend erhöhten Transportgebühr zu zahlen.

5.10      Das Unternehmen hat das Recht, Lieferungen zu stornieren oder zu verzögern oder die gelieferte Menge zu reduzieren, wenn das Unternehmen durch Umstände, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, daran gehindert wird, die Waren, die Gegenstand des Vertrages sind, auf dem normalen Lieferweg oder in der normalen Lieferart und-weise zu liefern, Solche Umstände schließen insbesondere, aber nicht beschränkt darauf, folgendes ein: Lieferantenfehler (z.B. nicht- oder nicht ordnungsgemäße Belieferung durch Lieferanten), Streiks, Aussperrungen, Unfälle, Verringerung oder Nichtverfügbarkeit von Energie in einer Produktionsanlage, Ausfall von Anlagen oder Maschinen oder Knappheit oder Nichtverfügbarkeit der Waren bei dem üblichen Lieferanten oder in der üblichen Lieferkette. Jedwede Haftung des Unternehmens für solche Nichtlieferungen ist ausgeschlossen.

5.11      Der Käufer ist auch verantwortlich dafür, dass eine ausreichend autorisierte Person den Empfang und die Annahme der Waren an der Lieferadresse überwacht. Nimmt der Käufer die Waren nicht ab oder versäumt er es, dem Unternehmen zum Zeitpunkt der Bestellung genaue Lieferanweisungen zu geben, ist das Unternehmen berechtigt, dem Käufer angemessene Kosten für die Lagerung und Rücksendung der Waren in Rechnung zu stellen. Für den Fall, dass die Waren einen Kühlkettenversand benötigen, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, die Kosten für die Rücksendung der Waren an das Unternehmen zu tragen, und erklärt sich ferner damit einverstanden, dass das Unternehmen ggf. die Waren entsorgen und dem Käufer in Rechnung stellen darf, wobei der Käufer verpflichtet ist, dem Unternehmen den vollen Vertragspreis der Waren zu zahlen.

6.         BESCHÄDIGTE WARE, FEHLMENGEN UND HALTBARKEIT

6.1       Das Unternehmen haftet nicht für solche Mängel oder Fehlmengen der Waren, die bei sorgfältiger Prüfung bei Anlieferung erkennbar wären, es sei denn, eine schriftliche Reklamation wird elektronisch, per E-Mail oder Fax sofort am Tag der Lieferung an das Unternehmen übermittelt, in der der angebliche Mangel oder die Fehlmenge (zusammen mit der Lieferscheinnummer und der Bestellnummer) detailliert beschrieben wird, und das Unternehmen sich bereit erklärt, die Haftung dafür zu übernehmen. Der Käufer muss alle beschädigten Waren und Verpackungen zur Überprüfung durch das Unternehmen und zur Abholung durch das Unternehmen aufbewahren. Offensichtliche Schäden an den Waren, die bei einer flüchtigen Inspektion der Waren bei der Anlieferung erkennbar wären, müssen auf dem vom Käufer gemäß 5.8 unterzeichneten Lieferschein vermerkt werden, andernfalls ist das Unternehmen berechtigt, die Haftung in bezug auf solche erst später festgestellten Schäden abzulehnen. Reklamationen über geringfügige kosmetische Mängel werden nicht als Beweis für beschädigte Waren berücksichtigt.

6.2       Die Haftung des Unternehmens in Bezug auf Mängel oder Fehlmengen beschränkt sich auf den Ersatz oder die Gutschrift der betreffenden Waren, und dies wie vom Unternehmen festgelegt.

6.3       Das Unternehmen ist berechtigt, Waren zu verkaufen und zu liefern, sofern diese eine Mindesthaltbarkeit von 6 Monaten haben (oder weniger mit vorheriger Zustimmung des Käufers). Die Anwendung der FEFO-Prinzipien darf nicht zu einer Lieferung von Waren mit einer Haltbarkeit von weniger als 6 Monaten führen, sofern der Käufer und das Unternehmen nicht vorher etwas anderes vereinbart haben.

7.         EIGENTUM UND RISIKOÜBERGANG

7.1       Das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum an den Waren geht auf den Käufer über, sobald die vollständige Zahlung des Preises für die Waren an das Unternehmen und die vollständige Zahlung aller anderen Beträge, die der Käufer dem Unternehmen aufgrund des Vertrags oder anderweitig schuldet, erfolgt ist. Der Käufer hat die Waren bis zum Eigentumsübergang auf den Käufer von allen anderen Produkten, einschließlich solcher des Käufers, getrennt zu halten, hat des weiteren die Waren als solche des Unternehmens zu kennzeichnen, und hat die Waren treuhänderisch für und im Namen des Unternehmens zu besitzen. Die vorstehenden Verpflichtungen enden, sobald das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergeht.

7.2       Ziffer7.1 hindert den Käufer nicht daran, einen Kaufvertrag über den Verkauf der Waren zu vereinbaren. Im Falle des Abschlusses eines Kaufvertrages über die Waren verbleibt das Eigentum an den Waren bei dem Unternehmen, bis das Eigentum an den Waren aufgrund des Kaufvertrags auf den nachfolgenden Käufer übergeht.

7.3       Wenn der Käufer am Fälligkeitstag mit der Zahlung in Verzug gerät oder ein in Ziffer 4.6 genanntes Ereignis in Bezug auf den Käufer eintritt, ist das Unternehmen (unbeschadet seiner sonstigen Rechte gemäß diesen Verkaufsbedingungen) berechtigt, jederzeit vor Eigentumsübergang ohne Vorankündigung ein Grundstück oder Gebäude zu betreten, auf oder in dem sich die Waren befinden, um die Waren zurückzunehmen.

7.4       Das Risiko an den Waren geht am Lieferort auf den Käufer über, was im Falle der Lieferung durch das Unternehmen der Ort ist, an dem die Waren vom Fahrzeug des Unternehmens oder des Spediteurs an der vom Käufer angegebenen Adresse abgeladen werden, oder, wenn der Käufer sich verpflichtet, die Waren abzuholen, an dem Punkt, an dem die Waren auf die vom Käufer benannten Fahrzeuge geladen werden. Ungeachtet der Tatsache, dass das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum an den Waren wie oben angegeben beim Unternehmen verbleibt, trägt das Unternehmen keine Verantwortung für die sichere Verwahrung der Waren, nachdem das Risiko auf den Käufer übergegangen ist.

7.5       Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergeht, hat der Käufer die Waren im Namen des Unternehmens im Auftrag des Unternehmens zu ihrem vollen Preis gegen alle Risiken zur angemessenen Zufriedenheit des Unternehmens zu versichern. Auf Verlangen hat der Käufer dem Unternehmen die Versicherungspolice vorzulegen.

7.6       Erfolgt keine schriftliche Mitteilung des Käufers an das Unternehmen gemäß vorstehender Ziffer 6.1, gelten die Waren als vollständig und in einem zufriedenstellenden Zustand geliefert und vom Käufer angenommen mit Ausnahme von solchen Mängeln oder Fehlmengen, die bei sorgfältiger Prüfung bei der Ablieferung nicht erkennbar sind.

8.         GEWÄHRLEISTUNG

8.1       Das Unternehmen gewährleistet, dass die Waren von zufriedenstellender Qualität sind.

8.2       Das Unternehmen übernimmt keine weitere Haftung in Bezug auf die Waren oder etwaige Mängel daran, und alle Zusicherungen, Bedingungen, Garantien und Gewährleistungen, ob ausdrücklich oder stillschweigend durch das Gesetz in Bezug auf die Qualität der Waren oder ihre Eignung für einen bestimmten Zweck oder anderweitig, werden ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, ein solcher Ausschluss ist gesetzlich unzulässig.

8.3       Nichts in diesen Verkaufsbedingungen soll als Einschränkung oder Ausschluss der Haftung des Unternehmens oder des Käufers für Tod oder Körperverletzung, die durch ihre Fahrlässigkeit verursacht wurden, oder für Betrug, arglistige Täuschung, für die Verletzung der durch das englische Recht implizierten Verpflichtungen, die in Abschnitt 12 Sale of Goods Act 1979 oder Abschnitt 2 Supply of Goods and Services Act 1982 enthalten sind, oder für jede andere Haftung, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann, gelten oder angesehen werden.

8.4       Die Haftung des Unternehmens im Zusammenhang mit diesem Vertrag übersteigt, vorbehaltlich der obigen Ziffer 8.3, in keinem Fall den Kaufpreis der Waren und Dienstleistungen und erstreckt sich auch nicht auf den entgangenen Gewinn des Käufers (unabhängig davon, ob es sich dabei um direkte, indirekte oder Folgeschäden handelt), erhöhte Arbeitskosten oder andere finanzielle Verluste. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Haftung des Unternehmens aufgrund einer Vertragsverletzung oder aufgrund allgemeiner rechtlicher Regelungen wegen Täuschung (Misrepresentation) oder nichtvertraglicher Haftung (Tort Law) besteht; dieser Haftungsausschluß bezieht sich sowohl auf Haftung für Vorsatz als auch auf Haftung für Fahrlässigkeit.

9.         RÜCKGABE VON WAREN

9.1       Der Käufer darf nur aus den folgenden Gründen Waren an das Unternehmen zurückgeben:

9.1.1     Um einen Lieferfehler zu korrigieren, sofern eine sofortige Reklamation in Übereinstimmung mit Ziffer 6.1 vorliegt.

9.1.2     Für beschädigte Waren, für die das Unternehmen haftet, wenn eine sofortige Reklamation in Übereinstimmung mit Ziffer 6.1 erfolgte.

9.1.3    Im Falle von potentiell gefälschten Produkten (z. B. bei Waren mit Verdachtsmeldungen des National Medicines Verification System - NMVS). Nach Identifizierung ist eine sofortige Reklamation durch den Käufer erforderlich, und der Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen der Waren wird ebenfalls informiert, da die Patientensicherheit beeinträchtigt sein könnte.

9.1.4    Auf Anforderung des Unternehmens aufgrund eines Chargenrückrufs, der von einem Hersteller oder einer Aufsichtsbehörde veranlasst wurde.

9.2       Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Rücknahme von Waren zu verweigern, die nicht den in Ziffer 9.1 genannten Gründen entsprechen. Für genehmigte Rückgaben gelten die folgenden Bedingungen:

9.2.1     Der Käufer muss die Anweisungen befolgen, die das Unternehmen für zurückzugebende Waren erteilt, z. B. spezielle Anweisungen für Chargenrückrufe;

9.2.2     Alle Waren, die an das Unternehmen zurückgegeben werden sollen (ausgenommen zurückgerufene Waren), müssen vom Käufer in einem entsprechend geeigneten Lagerbereich innerhalb des erforderlichen Temperaturbereichs aufbewahrt werden. Temperaturdaten für die zurückzugebenden Waren, und zwar von Wareneingang bis -abholung durch das Unternehmen, müssen als Nachweis für die Einhaltung der für die Waren geltenden Temperaturanforderungen vorgelegt werden;

9.2.3     Der Käufer muss das Warenpaket rechtzeitig zur Abholung bereitstellen und dem Fahrer des Unternehmens den vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Rücksendeaufkleber aushändigen;

9.2.4     Waren werden nicht zur Rückgabe angenommen, wenn sie umetikettiert wurden oder wenn manipulationssichere Siegel gebrochen wurden.

9.3       Das Unternehmen erteilt nur Gutschriften, die vom Hersteller der Waren genehmigt wurden, und zu dem vom Hersteller der Waren angegebenen Zeitpunkt, und dies gilt unabhängig davon, ob die Waren gemäß dieser Ziffer 9 oder in sonstigen Fällen zurückgegeben werden.

10.       ERKLÄRUNGEN

10.1      Jede Erklärung an das Unternehmen im Zusammenhang mit einem Vertrag ist wirksam erfolgt, wenn sie schriftlich in englischer Sprache an die Kundendienstabteilung des Unternehmens an der auf dem Lieferschein angegebenen Adresse erfolgt und gilt als zugestellt, wenn sie per Post verschickt wird, 48 Stunden nach dem Versand oder, wenn sie per Fax übertragen wird, zum Zeitpunkt des Versands.

10.2      Jede Erklärung an den Käufer im Zusammenhang mit einem Vertrag ist wirksam erfolgt, wenn sie schriftlich in englischer Sprache an die Adresse des Käufers erfolgt, die das Unternehmen in seinen Unterlagen hat, und gilt als zugestellt, wenn sie per Post versandt wird, 48 Stunden nach dem Versand oder, wenn sie per Fax versandt wird, zum Zeitpunkt des Versands.

11.       AUSSCHLUSS VON PARTNERSCHAFTS- ODER VERTRETUNGSVERHÄLTNISSEN

11.1      Nichts in diesen Verkaufsbedingungen soll ein Partnerschafts-, Gesellschafts- oder Joint Venture-Verhältnis zwischen den Parteien begründen, eine Partei zum Vertreter einer anderen Partei machen oder eine Partei ermächtigen, Verpflichtungen für oder im Namen einer anderen Partei einzugehen.

12.       ANWENBARES RECHT UND GERICHTSBARKEIT

12.1      Der Vertrag und diese Verkaufsbedingungen unterliegen Englischem Recht unter Ausschluß von dessen Kollisionsnormen, und das Unternehmen und der Käufer unterwerfen sich der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte oder der zuständigen Gerichte des Landes des Käufers. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG, 1980) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

13.       ABTRETUNG & UNTERAUFTRAGSVERGABE

13.1      Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten, zu übertragen, zu verpfänden, zu belasten, treuhänderisch zu übereignen oder in sonstiger Weise damit zu handeln (einschließlich, aber nicht beschränkt auf "Factoring").

13.2      Das Unternehmen ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus einem Vertrag abzutreten, zu übertragen, zu verpfänden, zu belasten, unterzuvergeben, treuhänderisch zu verwalten und/oder in sonstiger Weise mit ihnen umzugehen.

14.       SALVATORISCHE KLAUSEL

14.1      Die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen, die in vollem Umfang in Kraft und wirksam bleiben.

15.       KEIN VERZICHT

15.1      Das Versäumnis des Unternehmens, ein Recht oder eine Bestimmung aus diesen Verkaufsbedingungen durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung dar.

15.2      Ein Verzicht des Unternehmens auf die Geltendmachung einer Verletzung oder Nichterfüllung einer Vertragsbestimmung durch den Käufer gilt nicht als Verzicht auf die Geltendmachung einer späteren Verletzung oder Nichterfüllung und beeinträchtigt in keiner Weise die anderen Bedingungen des Vertrages.

16.       VERSCHIEDENES

16.1     Die Vertragsparteien beabsichtigen nicht, dass irgendeine Bestimmung dieses Vertrages nach englischem Recht gemäß dem Contracts (Right of Third Parties) Act 1999 von einer Person, die nicht Vertragspartei ist, durchgesetzt werden kann.

16.2      Die Parteien werden das englische Recht bzw. dessen inländische Entsprechung beachten, auf die in den Unternehmensrichtlinien auf der Website des Unternehmens oder seiner Muttergesellschaft unter https://hah.co.uk/publicly-funded-health-systems/ verwiesen wird bzw. die dort Anwendung finden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Richtlinien und Gesetze in Bezug auf die Bekämpfung von Bestechung, Sklaverei, Steuerhinterziehung, Datenschutz, allgemeine Datenverarbeitungsgesetze wie die Allgemeine Datenschutzverordnung 2016/679 und andere relevante Gesetze oder Vorschriften.

16.3     Der Käufer stimmt zu, dass (i) alle dem Unternehmen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten rechtmäßig erlangt wurden; (ii) alle erforderlichen Zustimmungen und Datenverarbeitungshinweise in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten erteilt wurden; und (iii) der Käufer rechtlich berechtigt ist, dem Unternehmen personenbezogene Daten für die im Vertrag vorgesehenen Zwecke zur Verfügung zu stellen, deren Bereitstellung zu veranlassen oder das Unternehmen zu ermächtigen, diese Daten zu erlangen.

16.4     Das Unternehmen verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten für und im Namen des Käufers nur für die Zwecke der Vertragserfüllung und in Übereinstimmung mit allen anderen vom Käufer von Zeit zu Zeit schriftlich erteilten Anweisungen zu verarbeiten, es sei denn, es besteht eine anderweitige gesetzliche Verpflichtung oder eine andere behördliche Verpflichtung (in diesem Fall wird das Unternehmen, soweit zulässig, den Käufer vor der Verarbeitung über diese gesetzliche Verpflichtung informieren).

16.5     Die Parteien verpflichten sich ferner, alle personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den Gesetzen zur Datenverarbeitung, einschließlich der General Data Protection Regulation 2016/679 und anderen relevanten Gesetzen, zu verarbeiten

16.6      Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Verkaufsbedingungen und etwaigen ergänzenden Geschäftsbedingungen des Unternehmens, die sich auf die Lieferung von Dienstleistungen oder nicht lizenzierten Arzneimitteln beziehen, haben letztere Vorrang.

Vers210430V8.01 DE